Der familiengeführte Gesundheitsbetrieb Gugerbauer verwöhnt seine Gäste mit Wellness, Kulinarik und Bewegungsprogrammen. Zudem ist das Gesundheitshotel eines von wenigen privat geführten Häusern, die als Krankenanstalt genehmigt sind. Das bedeutet: Für Ihren Kuraufenthalt erhalten Sie einen Kurkostenzuschuss.
Ihr Haus- oder Facharzt verschreibt Ihnen mittels eines Überweisungsscheins Kurmittel. Anschließend muss dieser Schein von Ihrem Sozialversicherungsträger chefärztlich genehmigt werden, und schon kann Ihr Gesundheitsurlaub starten!
Kurkostenzuschussje nach Versicherungsart
Wenn Ihnen die Kurmittel bewilligt wurden, müssen Sie Ihrem Sozialversicherungsträger die Kurmittelrechnung vorlegen und erhalten dann einen Zuschuss. Sind Sie zusatzversichert? Dann beteiligt sich die private Kasse ebenfalls an der Kurmittelrechnung. Wie hoch der Kurkostenzuschuss ist, hängt allerdings ganz von der Art Ihrer Versicherung ab.
Rückerstattung der Kurkostenbei einem Aufenthalt im Gesundheitsbetrieb Gugerbauer
Im Gesundheitsbetrieb Gugerbauer in Oberösterreich sind Sie für die Dauer Ihrer Kur garantiert bestens aufgehoben. Denn das kompetente Ärzteteam steht Ihnen immer zur Seite und legt besonders großen Wert auf persönliche Betreuung – so wird Ihr Kuraufenthalt zu einem erholsamen Urlaub!
Kurkostenzuschuss: Schreiten Sie zur Tat!
Suchen Sie schon heute Ihren Haus- oder Facharzt auf und holen Sie alle nötigen Informationen bei Ihrem Sozialversicherungsträger ein. Dann steht Ihrem Kuraufenthalt mit Kurkostenrückerstattung schon bald nichts mehr im Wege!
Kontaktieren Sie das Team des ****Gesundheitshotels Gugerbauer und Sie erhalten mehr Informationen zum Thema Kuraufenthalt und Rückerstattung der Kurkosten!